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  • ab 22.03.1995 (aktuelle Fassung)

§ 5 AbwUntersV - Analytische Qualitätssicherung

Bibliographie

Titel
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung
Redaktionelle Abkürzung
AbwUntersV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200030500000

Die interne und externe Analytische Qualitätssicherung erstreckt sich auf das gesamte Untersuchungsverfahren, insbesondere auf die Entnahme, die Konservierung, den Transport und die Lagerung von Proben, die Messung, die Auswertung und Bewertung der Messdaten sowie die Ergebnisdarstellung, und schließt bei der externen Analytischen Qualitätssicherung Ring- und Kontrollversuche, Betriebsbesichtigungen, Kontrollen des Untersuchungsverfahrens und Überprüfungen der Verfahrens- und Ergebnisdokumentation ein. Das Fachministerium kann zur Erfüllung dieser Anforderungen Regeln der Technik festlegen und im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichen.