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  • ab 22.03.1995 (aktuelle Fassung)

§ 7 AbwUntersV - Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts

Bibliographie

Titel
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung
Redaktionelle Abkürzung
AbwUntersV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200030500000

§ 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 24. April 1990 (Nds. GVBl. S. 144), geändert durch Verordnung vom 18. September 1992 (Nds. GVBl. S. 249), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In der Überschrift und im einleitenden Satzteil werden jeweils die Worte "Wasser und Abfall" durch das Wort "Ökologie" ersetzt.

  2. 2.

    Der Nummer 1 werden die Worte "einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, " angefügt.