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§ 17 NSchG - Berufsaufbauschule

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

In der Berufsaufbauschule werden Schülerinnen und Schüler während oder nach einer beruflichen Erstausbildung mit dem Ziel unterrichtet, ihnen eine über die Berufsschule hinausgehende allgemeine und fachtheoretische Bildung zu vermitteln. Durch den erfolgreichen Besuch einer Berufsaufbauschule und den Berufsabschluss erwerben die Schülerinnen und Schüler schulische Abschlüsse, die sie befähigen, nach Maßgabe dieser Abschlüsse ihren Bildungsweg in anderen Schulen im Sekundarbereich II fortzusetzen.