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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 MBOFördRdErl - Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.
Redaktionelle Abkürzung
MBOFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

2.1 Zuwendungszweck

2.1.1 Zweck der Zuwendungen ist die Verbesserung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes der Metropolregion.

2.1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach Votum des Vorstandes der MR HB-OL auf Grundlage ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2.2 Gegenstand der Förderung

2.2.1 Gefördert werden Maßnahmen, die einen engen Bezug zu den im Staatsvertrag genannten Zielen und zu den Zielen des jeweils aktuellen Handlungsrahmens der MR HB-OL aufweisen und den Prozess regionaler Kooperationen nachhaltig und strukturell weiterentwickeln und intensivieren.

2.2.2 Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen und Projekte, die

  • die Vernetzung und Interaktion von kommunalen Gebietskörperschaften, den Ländern Niedersachsen und Bremen sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und anderen initiieren und weiterentwickeln oder

  • die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,

  • die Lebensqualität in der Region fördern,

  • die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen, wie

    • die Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten,

    • die Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, Gutachten,

    • die wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse,

    • die regionale Profilierung durch Veranstaltungen, Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit (metropolregionsbezogenes Marketing).

Die Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer beachten. Die Projekte beachten die Chancengleichheit (z. B. Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf).

2.2.3 Infrastrukturelle Maßnahmen können nur in Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für die Interessen der Metropolregion sind, und in sehr begrenztem Umfang (z. B. Zuschuss zu den Planungskosten) gefördert werden.

2.2.4 Besonders bevorzugt gefördert werden gemeinsame Maßnahmen von Bremen und Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 9. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 69)