MBOFördRdErl,NI - Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.-Förderrunderlass

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.
Redaktionelle Abkürzung
MBOFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

RdErl. d. MB v. 9. 1. 2023 - 102-46105/5 -

Vom 9. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 69)

- VORIS 23100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtsgrundlagen1
Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung4
Sonstige Zuwendungsbestimmungen5
Anweisungen zum Verfahren6
Schlussbestimmungen7
Förderkriterien für den Zuwendungstitel der Länder Bremen und Niedersachsen für die Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.Anlage

Abschnitt 1 MBOFördRdErl - Rechtsgrundlagen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.
Redaktionelle Abkürzung
MBOFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen gewähren nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO auf Grundlage des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. Zuwendungen für Projekte im Gebiet des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. (MR HB-OL).

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 9. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 69)

Abschnitt 2 MBOFördRdErl - Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.
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MBOFördRdErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

2.1 Zuwendungszweck

2.1.1 Zweck der Zuwendungen ist die Verbesserung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes der Metropolregion.

2.1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach Votum des Vorstandes der MR HB-OL auf Grundlage ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2.2 Gegenstand der Förderung

2.2.1 Gefördert werden Maßnahmen, die einen engen Bezug zu den im Staatsvertrag genannten Zielen und zu den Zielen des jeweils aktuellen Handlungsrahmens der MR HB-OL aufweisen und den Prozess regionaler Kooperationen nachhaltig und strukturell weiterentwickeln und intensivieren.

2.2.2 Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen und Projekte, die

  • die Vernetzung und Interaktion von kommunalen Gebietskörperschaften, den Ländern Niedersachsen und Bremen sowie von Wirtschaft, Wissenschaft und anderen initiieren und weiterentwickeln oder

  • die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,

  • die Lebensqualität in der Region fördern,

  • die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen, wie

    • die Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten,

    • die Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, Gutachten,

    • die wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse,

    • die regionale Profilierung durch Veranstaltungen, Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit (metropolregionsbezogenes Marketing).

Die Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer beachten. Die Projekte beachten die Chancengleichheit (z. B. Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf).

2.2.3 Infrastrukturelle Maßnahmen können nur in Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für die Interessen der Metropolregion sind, und in sehr begrenztem Umfang (z. B. Zuschuss zu den Planungskosten) gefördert werden.

2.2.4 Besonders bevorzugt gefördert werden gemeinsame Maßnahmen von Bremen und Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 9. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 69)

Abschnitt 3 MBOFördRdErl - Zuwendungsempfänger

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Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.
Redaktionelle Abkürzung
MBOFördRdErl,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Zuwendungsempfänger sind Vereinsmitglieder der MR HB-OL, die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet der MR HB-OL sowie rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die oder deren Projektvorschläge der Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen dienen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 9. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 69)

Abschnitt 4 MBOFördRdErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

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Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

4.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

4.2 Die Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

4.3 Der Zuwendungsempfänger hat mindestens einen Eigenanteil von fünf Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.

Zur Kofinanzierung des Projekts können Leistungen des eigenen Personals während des Durchführungszeitraumes herangezogen werden, bei dem bereits ein Arbeitsvertrag mit der geförderten Einrichtung besteht, welcher nicht auf einen Zeitraum vor Projektbeginn befristet war ("passive Kofinanzierung") und bei dem für das Projekt eine entsprechende Freistellung erfolgt.

4.4 Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern die genutzten Förderprogramme dies ebenfalls zulassen und andere Vorschriften, insbesondere EU-Beihilfevorschriften, dem nicht entgegenstehen.

4.5 Der Zuwendungsempfänger hat vorrangig alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Zuwendung darf nicht zu einer Kürzung möglicher Zuwendungen von anderer Seite führen.

4.6 Zuwendungsfähig sind Sach-, Personal- und Investitionsausgaben.

4.7 Zuwendungsfähige Personalausgaben - für zusätzliches Personal - werden nur bis zur Höhe der Durchschnittssätze, die das Land Niedersachsen bei der Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan zugrunde legt, anerkannt.

4.8 Für die Abrechnung von Dienstreisen gelten die für die Landesbediensteten bestehenden Vorschriften.

4.9 Für alle Projekte nach Nummer 2.2 werden Ausgaben für die Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, Kongressen, Seminaren, Workshops usw.) wie Bewirtung, Veranstaltungsraum, Technik, Honorare und Aufwandsentschädigungen für externe Fachreferentinnen/Fachreferenten in angemessener Höhe als zuwendungsfähig anerkannt.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 9. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 69)