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  • ab 01.08.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 PHuStN-RdErl - Kooperation

Bibliographie

Titel
Organisation und Aufgaben der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PHuStN-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die PHuStN kooperiert mit anderen Polizeihubschrauberstaffeln gemäß den jeweils geltenden Abkommen. Ziel dieser Kooperationsabkommen ist die Eindämmung von Kosten bei gleichzeitigem Erreichen von Synergieeffekten durch die gegenseitige Gewährleistung einer professionellen Aufgabenwahrnehmung. Die vorangegangenen Regelungen finden entsprechende Anwendung.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 28. Juli 2020 (Nds. MBl. S. 830)