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  • ab 01.08.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 PHuStN-RdErl - Wirtschaftliche Versorgung

Bibliographie

Titel
Organisation und Aufgaben der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PHuStN-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

6.1 Die wirtschaftliche Versorgung der PHuStN obliegt der ZPD NI. Davon abweichend wird die wirtschaftliche Betreuung der Liegenschaft in Rastede durch die Polizeidirektion Oldenburg gewährleistet.

6.2 Die ZPD NI erstellt jeweils zum Folgejahr einen Jahresbericht, welcher insbesondere über Einsatzaufkommen, Flugstunden, Schwerpunkte der Aufgabenwahrnehmung, Ausfallzeiten/Standzeiten, den Zustand der Maschinen, Ersatzteilbedarfe, anstehende Wartungen und den prognostischen Haushaltmittelbedarf informiert.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 28. Juli 2020 (Nds. MBl. S. 830)