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  • ab 01.08.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 PHuStN-RdErl - Instandhaltung

Bibliographie

Titel
Organisation und Aufgaben der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PHuStN-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

5.1 Der PHuStN ist eine Werft für die Instandhaltung angegliedert (anerkannter luftfahrtechnischer Instandhaltungsbetrieb [im Folgenden: IHB]). Die Leiterin oder der Leiter der PHuStN ist Inhaberin oder Inhaber der luftrechtlichen Anerkennung des IHB und nimmt die diesbezüglichen Aufgaben wahr. Näheres regelt das durch die Inhaberin oder den Inhaber erlassene Qualitätsmanagement-Handbuch.

5.2 Der IHB umfasst den Technischen Dienst mit den Werftteilen Hannover-Langenhagen und Rastede.

5.3 Der PHuStN ist eine CAMO als Dezernatsteil 34.4 angegliedert, die für den lufttüchtigen Zustand jedes Luftfahrzeug der Betriebsart Polizei verantwortlich ist. Die spezifischen Aufgabenbereiche umfassen die Planung, das Ingenieurswesen, die Prüfung der Lufttüchtigkeit und die Qualitätssicherung.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Runderlasses vom 28. Juli 2020 (Nds. MBl. S. 830)