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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 AVO-Justiz-JWD-AV - 5. Feststellung der Befähigung

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (AVO-Justiz-JWD)
Redaktionelle Abkürzung
AVO-Justiz-JWD-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31350

Hat aufgrund einer Anrechnung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 AVO-Justiz-JWD eine berufspraktische Ausbildung nicht stattgefunden, ist in das Zeugnis ein entsprechender Vermerk aufzunehmen.