Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Durchführung von Zielabweichungsverfahren (VV-ROG/NROG-ZAV)
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Durchführung von Zielabweichungsverfahren (VV-ROG/NROG-ZAV)
- Amtliche Abkürzung
- VV-ROG/NROG-ZAV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
RdErl. d. ML v. 25.06.2024 - 302-20002-611/2024-5047/2024 -
Vom 25. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 282)
- VORIS 23100 -
Bezug: RdErl. v. 05.04.2017 (Nds. MBl. S. 541), geändert durch
RdErl. v. 02.05.2018 (Nds. MBl. S. 454)
- VORIS 23100 -
Zur Ausführung von § 6 Abs. 2 ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), i. V. m. § 8 NROG i. d. F. vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.04.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 31) werden folgende VV erlassen:
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Zweck, Anlass und Grenzen des Zielabweichungsverfahrens | 1 |
Zweck des Zielabweichungsverfahrens | 1.1 |
Anlass für Zielabweichungsverfahren und notwendige Prüfungen im Vorfeld | 1.2 |
Raumbedeutsamkeit des Vorhabens | 1.2.1 |
Bestehen einer Bindung des Vorhabens an Ziele der Raumordnung | 1.2.2 |
Zielqualität der Festlegung, mit der das Vorhaben kollidieren könnte | 1.2.3 |
Verstoß des Vorhabens gegen ein Ziel der Raumordnung | 1.2.4 |
Vermeidbarkeit eines Zielabweichungsverfahrens durch Modifizierung der Planung oder des Vorhabens | 1.2.5 |
Grenzen des Zielabweichungsverfahrens (Erforderlichkeit einer Planänderung) | 1.3 |
Antragserfordernis, Antragsberechtigung (§ 6 Abs. 2 Sätze 2 und 3 ROG), Inhalt und Umfang des Antrags | 1.4 |
Voraussetzungen für die Zielabweichung | 2 |
Raumordnerische Vertretbarkeit einer Abweichung vom Ziel der Raumordnung | 2.1 |
Vorliegen einer (unbeabsichtigten) Planungslücke | 2.1.1 |
Zulässigkeit einer Raumordnungsplanung, die das Vorhaben ermöglicht hätte (Planbarkeit) | 2.1.2 |
Raumverträglichkeit der mit der Zielabweichung verfolgten Planung oder Maßnahme | 2.1.3 |
Raumordnerische Vertretbarkeit während einer laufenden Änderung oder Aufhebung des betroffenen Zieles | 2.1.4 |
Nichtberührtsein der Grundzüge der Planung | 2.2 |
Ermittlung der Grundzüge der Planung anhand der verfolgten Sicherungs-, Ordnungs- oder Entwicklungsinteressen in dem vom Vorhaben betroffenen räumlichen Bereich | 2.2.1 |
Kein Wiederaufbrechen bereits gelöster Konflikte; kein Entstehen neuer Konflikte | 2.2.2 |
Keine Präzedenzwirkung | 2.2.3 |
Keine Durchbrechung eines gesamträumlichen Konzepts | 2.2.4 |
Fallkonstellation Vorrang und Ausschluss | 2.2.4.1 |
Fallkonstellation Vorranggebiete | 2.2.4.2 |
Fallkonstellation Zentrale Orte | 2.2.4.3 |
Nichtberührtsein der Grundzüge der Planung bei Vorgriff auf eine laufende Änderung oder Aufhebung des betroffenen Zieles | 2.2.5 |
Berührtsein der Grundzüge der Planung bei voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen | 2.2.6 |
Einvernehmen mit den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen | 2.3 |
In ihren Belangen berührte öffentliche Stellen | 2.3.1 |
Einholung des Einvernehmens, Anschreiben | 2.3.2 |
Umsetzung in der Entscheidung der Landesplanungsbehörde | 2.3.3 |
Benehmen mit den betroffenen Gemeinden | 2.4 |
Soll-Entscheidung; Ermessenserwägungen | 2.5 |
Befristet geltende Voraussetzungen einer Zielabweichung für die bauleitplanerische Ausweisung von Windenergiegebieten nach § 245 e Abs. 5 BauGB | 2.6 |
Zuständige Stellen | 3 |
Zuständigkeitsverteilung zwischen den Landesplanungsbehörden; Zustimmung zum Verfahrensergebnis | 3.1 |
Sonderfragen der Zuständigkeitsverteilung: Zielabweichungsverfahren im Verhältnis zu Raumverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren | 3.2 |
Zeitliches Zusammentreffen von Zielabweichungsverfahren und Raumverträglichkeitsprüfung | 3.2.1 |
Zielabweichungsverfahren im Vorfeld von Zulassungsverfahren | 3.2.2 |
Zeitliches Zusammentreffen von Zielabweichungsverfahren und Planfeststellungsverfahren oder immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren | 3.2.3 |
Weitere Verfahrens- und Formerfordernisse, Kosten | 4 |
Weitere Verfahrens- und Formerfordernisse | 4.1 |
Kosten | 4.2 |
Sonderfall: feststellender Bescheid über Nichtvorliegen eines Zielverstoßes | 5 |
Schlussbestimmungen | 6 |
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 25. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 282)