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Abschnitt 1 PolUmOBeschl

Bibliographie

Titel
Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die LReg nimmt in Fortführung der Bezugsbeschlüsse zu b und e in der Polizeiorganisation nachfolgende Organisationsveränderungen vor:

1.1
In den Polizeidirektionen werden zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz Polizeiinspektionen gemäß Anlage 1 mit Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen eingerichtet.

1.2
In den Polizeidirektionen wird jeweils eine Zentrale Kriminalinspektion eingerichtet.

1.3
In der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion) werden die Aufgaben

  • der Bereitschaftspolizei,

  • der Polizeihubschrauberstaffel,

  • der Wasserschutzpolizei

  • und der Polizeitechnik

wahrgenommen.

Die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben hat ihren Sitz in Hannover. Das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen, das Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen, die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen und die Bereitschaftspolizeiabteilung I. bis III. werden als Dienststellen aufgelöst.