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  • ab 01.11.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 PolUmOBeschl

Bibliographie

Titel
Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Gemäß Nummer 1.4 der Anlage 1 des Bezugsbeschlusses zu c werden verlagert:

  1. a)

    die bisherige Dezernatsgruppe Polizei

    • der Bezirksregierung Braunschweig in die Polizeidirektion Braunschweig,

    • der Bezirksregierung Hannover in die Polizeidirektion Göttingen,

    • der Bezirksregierung Lüneburg in die Polizeidirektion Lüneburg,

    • der Bezirksregierung Weser-Ems in die Polizeidirektion Oldenburg;

  2. b)

    die bisherigen Polizeiinspektionen mit ihren Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen sowie die Kriminalpolizeiinspektionen Organisierte Kriminalität mit ihren Kriminalkommissariaten Organisierte Kriminalität in die Polizeidirektionen, in deren Dienstbezirk sie liegen.

    Abweichend davon werden

    • das Autobahnpolizeikommissariat Ahlhorn in die Polizeidirektion Oldenburg,

    • die Kriminalpolizeiinspektion Organisierte Kriminalität der Bezirksregierung Hannover in die Polizeidirektion Göttingen,

    • das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Göttingen in die Polizeidirektion Göttingen und

    • das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Osnabrück in die Polizeidirektion Osnabrück

    verlagert;

  3. c)

    das Dezernat 307 der Bezirksregierung Weser-Ems mit seinen Wasserschutzpolizeikommissariaten und -stationen, die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen, das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen und die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen in die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben;

  4. d)

    die bisherige Polizeidirektion Braunschweig (nur für das Gebiet der Stadt Braunschweig zuständig) mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten in die Polizeidirektion Braunschweig (neu);

  5. e)

    die bisherige Polizeidirektion Hannover (nur für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover sowie der Städte Laatzen und Langenhagen zuständig) mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten in die Polizeidirektion Hannover (neu).

    Abweichend davon wird das Spezialeinsatzkommando Niedersachsen in das Landeskriminalamt Niedersachsen verlagert.