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  • ab 01.11.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 PolUmOBeschl

Bibliographie

Titel
Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Das mit Bezugsbeschluss zu d innerhalb des MI eingerichtete Landespolizeipräsidium führt im Schriftverkehr nach außen die amtliche Behördenbezeichnung "Ministerium für Inneres und Sport" mit dem Zusatz "Landespolizeipräsidium".