Abschnitt 1 PolUmOBeschl
Bibliographie
- Titel
- Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PolUmOBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Die LReg nimmt in Fortführung der Bezugsbeschlüsse zu b und e in der Polizeiorganisation nachfolgende Organisationsveränderungen vor:
1.1
In den Polizeidirektionen werden zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz Polizeiinspektionen gemäß Anlage 1 mit Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen eingerichtet.
1.2
In den Polizeidirektionen wird jeweils eine Zentrale Kriminalinspektion eingerichtet.
1.3
In der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion) werden
- disloziert drei Bereitschaftspolizeiabteilungen,
- das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen,
- das Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen mit Wasserschutzpolizeikommissariaten und -stationen sowie
- die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen
eingerichtet.
Die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben hat ihren Sitz in Hannover. Mit ihrer Einrichtung werden die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen und das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen als selbständige Polizeieinrichtungen aufgelöst.