Abschnitt 1 PolUmOBeschl
Bibliographie
- Titel
- Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PolUmOBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Die LReg nimmt in Fortführung der Bezugsbeschlüsse zu b und e in der Polizeiorganisation nachfolgende Organisationsveränderungen vor:
1.1
In den Polizeidirektionen werden zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz Polizeiinspektionen gemäß Anlage 1 mit Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen eingerichtet.
1.2
In den Polizeidirektionen wird jeweils eine Zentrale Kriminalinspektion eingerichtet.
1.3
In der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion) werden die Aufgaben
der Bereitschaftspolizei,
der Polizeihubschrauberstaffel,
der Wasserschutzpolizei
und der Polizeitechnik
wahrgenommen.
Die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben hat ihren Sitz in Hannover. Das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen, das Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen, die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen und die Bereitschaftspolizeiabteilung I. bis III. werden als Dienststellen aufgelöst.