PolUmOBeschl,NI - PolizeiumorganisationsBeschl

Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Beschl. d. LReg v. 12.10.2004 - MI-LPP-01512 -

Vom 12. Oktober 2004 (Nds. MBl. S 702)

Zuletzt geändert durch Beschl. vom 9. Dezember 2008 (Nds. MBl. 2009 S. 340)

- VORIS 21021 -

Bezug:

  1. a)
    Beschl. v. 29.4.1997 (Nds. MBl. S. 895)
    - VORIS 21021 00 00 30 092 -
  2. b)
    Beschl v. 16.12.2003 - MI-2-01512 - (n.v.)
  3. c)
    Beschl. v. 23.3.2004 - MI-VM 4-01472 - (n.v.)
  4. d)
    Beschl. v. 27.4.2004 - MI-12.09-02100/01 - (n v.)
  5. e)
    Beschl. v. 13.7.2004 - MI-VM 1-01-01472-100 - (n.v.)

Abschnitt 1 PolUmOBeschl

Bibliographie

Titel
Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die LReg nimmt in Fortführung der Bezugsbeschlüsse zu b und e in der Polizeiorganisation nachfolgende Organisationsveränderungen vor:

1.1
In den Polizeidirektionen werden zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz Polizeiinspektionen gemäß Anlage 1 mit Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen eingerichtet.

1.2
In den Polizeidirektionen wird jeweils eine Zentrale Kriminalinspektion eingerichtet.

1.3
In der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion) werden die Aufgaben

  • der Bereitschaftspolizei,

  • der Polizeihubschrauberstaffel,

  • der Wasserschutzpolizei

  • und der Polizeitechnik

wahrgenommen.

Die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben hat ihren Sitz in Hannover. Das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen, das Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen, die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen und die Bereitschaftspolizeiabteilung I. bis III. werden als Dienststellen aufgelöst.

Abschnitt 2 PolUmOBeschl

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Titel
Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Gemäß Nummer 1.4 der Anlage 1 des Bezugsbeschlusses zu c werden verlagert:

  1. a)

    die bisherige Dezernatsgruppe Polizei

    • der Bezirksregierung Braunschweig in die Polizeidirektion Braunschweig,

    • der Bezirksregierung Hannover in die Polizeidirektion Göttingen,

    • der Bezirksregierung Lüneburg in die Polizeidirektion Lüneburg,

    • der Bezirksregierung Weser-Ems in die Polizeidirektion Oldenburg;

  2. b)

    die bisherigen Polizeiinspektionen mit ihren Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen sowie die Kriminalpolizeiinspektionen Organisierte Kriminalität mit ihren Kriminalkommissariaten Organisierte Kriminalität in die Polizeidirektionen, in deren Dienstbezirk sie liegen.

    Abweichend davon werden

    • das Autobahnpolizeikommissariat Ahlhorn in die Polizeidirektion Oldenburg,

    • die Kriminalpolizeiinspektion Organisierte Kriminalität der Bezirksregierung Hannover in die Polizeidirektion Göttingen,

    • das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Göttingen in die Polizeidirektion Göttingen und

    • das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Osnabrück in die Polizeidirektion Osnabrück

    verlagert;

  3. c)

    das Dezernat 307 der Bezirksregierung Weser-Ems mit seinen Wasserschutzpolizeikommissariaten und -stationen, die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen, das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen und die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen in die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben;

  4. d)

    die bisherige Polizeidirektion Braunschweig (nur für das Gebiet der Stadt Braunschweig zuständig) mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten in die Polizeidirektion Braunschweig (neu);

  5. e)

    die bisherige Polizeidirektion Hannover (nur für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover sowie der Städte Laatzen und Langenhagen zuständig) mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten in die Polizeidirektion Hannover (neu).

    Abweichend davon wird das Spezialeinsatzkommando Niedersachsen in das Landeskriminalamt Niedersachsen verlagert.

Abschnitt 3 PolUmOBeschl

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Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Das Dezernat 505 (Kampfmittelbeseitigung) der Bezirksregierung Hannover wird in die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben verlagert.

Abschnitt 4 PolUmOBeschl

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Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Das mit Bezugsbeschluss zu d innerhalb des MI eingerichtete Landespolizeipräsidium führt im Schriftverkehr nach außen die amtliche Behördenbezeichnung "Ministerium für Inneres und Sport" mit dem Zusatz "Landespolizeipräsidium".