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  • ab 08.03.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage HSchÖffFördErl 2021-2027 - Qualitätskriterien zur Bewertung von Zuwendungsanträgen nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Öffnung von Hochschulen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021-2027)
Redaktionelle Abkürzung
HSchÖffFördErl 2021-2027,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22200

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählte Unterpunkte vom einzelnen Projekt erfüllt sein.

Es können nur Projekte gefördert werden, die mindestens 75 Gesamtpunkte erreichen. Im Bewertungsblock 1 "Richtlinienspezifische fachliche Kriterien" sind mindestens 55 Punkte zu erreichen - davon unter A) "Ausgangslage und Ziele" mindestens 20 Punkte und unter B) "Qualität des Umsetzungskonzeptes" mindestens 35 Punkte. Im Bewertungsblock 2 "Querschnittsziele" sind mindestens 20 Punkte zu erreichen.

QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien5570
A)Ausgangslage und Ziele
Im Rahmen der Darstellungen im Bewertungsblock A soll nachvollziehbar dargelegt werden, welche Erfahrungen und bestehende Strukturen im Hinblick auf die Zielgruppe beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte der Antragssteller in die Entwicklung einer neuen Konzeption einbringen kann und inwiefern sich der Antragssteller bereits mit den Bedarfen der Zielgruppe auseinandergesetzt hat.
2025
Bisherige Erfahrungen
  • nachvollziehbare Darstellung der Erfahrungen des Antragsstellers zur Öffnung von Hochschulen oder des Umfangs der geplanten Maßnahmen zur Öffnung von Hochschulen

  • Inwiefern konnten (im Rahmen einer Projektförderung) entwickelte Konzepte verstetigt werden?

5
Zielgruppe und deren Bedarfe
  • nachvollziehbare Beschreibung der Zielgruppe der geplanten Maßnahme sowie deren Nutzen und Perspektiven

  • Welche besonderen Bedarfe hat die Zielgruppe und wie soll auf die Bedarfe eingegangen werden?

  • nachvollziehbare Darstellung der Bedeutung des Angebotes für den beruflichen Lebensweg der Zielgruppe (z. B. fachliche Fortbildung, Aufstieg, Höherqualifizierung, Spezialisierung, Besserstellung etc.)

10
Bestehende und geplante Angebote und Strukturen
  • Gibt es bestehende (berufsbegleitende) Angebote des Antragsstellers für die Zielgruppe beruflich qualifizierter Weiterbildungsinteressierter? Wie werden dabei die Bedarfe der Zielgruppe berücksichtigt?

  • Qualität der bestehenden oder geplanten Strukturen des Antragsstellers für die Zielgruppe beruflich qualifizierter Weiterbildungsinteressierter

  • nachvollziehbare Darstellung der Integration des geplanten Angebotes in das derzeitige oder ein angestrebtes Portfolio des Antragsstellers

10
B)Qualität des Umsetzungskonzeptes
Im Rahmen der Darstellungen im Bewertungsblock B sollen die Überlegungen für die geplante Bildungskonzeption nachvollziehbar dargestellt werden. Dabei soll u. a. deutlich werden, an welchen Stellen Partner mit welchen Aufgaben involviert sind, welche Überlegungen zur nachhaltigen Umsetzung der Konzeption nach Projektende angestellt wurden und welche Erfahrungen (eigene und Erfahrungen Dritter) in den Planungen berücksichtigt wurden.
3545
Beschreibung und Besonderheit der Bildungskonzeption
  • nachvollziehbare Beschreibung der Bildungskonzeption mit den Zielen, Inhalten und Methoden (einschließlich Monitoring und Indikatoren) sowie Darstellung des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs

  • nachvollziehbare Darstellung des Innovationsgehaltes und der Alleinstellungsmerkmale: Abgrenzung und Besonderheiten der geplanten Konzeption gegenüber vergleichbaren Angeboten in diesem fachlichen Bereich

  • Wie werden bisher erzielte eigene Projektergebnisse in der Planung der Bildungskonzeption berücksichtigt?

  • Wie werden Erfahrungen anderer Projektträger in der Planung der Bildungskonzeption berücksichtigt?

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Das Vorhaben ist ein Kooperationsprojekt zwischen Hochschule und Erwachsenenbildungseinrichtung.
  • Aufgaben des Kooperationspartners im Rahmen des Projektes

  • bisherige Erfahrungen des Kooperationspartners zur Öffnung von Hochschulen

5
Netzwerk und Kooperationspartner
  • nachvollziehbare Darstellung bestehender Kooperationsbeziehungen in Bezug auf die geplante Bildungskonzeption

  • nachvollziehbare Darstellung des bestehenden Netzwerks in Bezug auf die geplante Bildungskonzeption

  • Welche Institutionen sind außerhalb der eigenen Institution relevant für das geplante Angebot?

  • Wie setzen Sie die Netzwerkbeziehungen ein?

  • Inwiefern sind welche Partner in die Konzeption involviert?

8
Verstetigung (Nachhaltigkeitskonzept)
  • Nachvollziehbare Darstellung wie die Ansprache der Zielgruppe geplant ist und inwiefern dafür auch das eigene Netzwerk und Verbände genutzt werden können

  • nachvollziehbare Darstellung welche Ansätze geprüft werden, um die späteren Teilnehmendengebühren möglichst gering zu halten (z. B. Nutzung der Optionen zur Finanzierung von Studiengängen, die in § 13 Abs. 3 NHG eröffnet sind) sowie Darstellung der bisherigen Erfahrungen in diesem Bereich

  • nachvollziehbare Darstellung der Einbindung der geplanten Konzeption in die Organisationsstrukturen des Antragsstellers bereits im Planungsprozess (z. B. Einrichtungsleitung, Fachbereich, Verwaltung, Prüfungsamt, Sekretariat, Ressourceneinteilung innerhalb der Einrichtung)

  • Ist die geplante Konzeption anschlussfähig für Teilnehmende (Darstellung der neuen Kompetenzen auf Teilnahmebescheinigungen, ECTS-Punkte)?

  • nachvollziehbare Darstellung des Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit (Projektergebnisse, Publikationen)

  • nachvollziehbare Darstellung der Möglichkeiten einer Anschlussfinanzierung

10
Die Ausgaben sind im Verhältnis zur Durchführung und Zielsetzung des Projekts angemessen.
  • Darstellung des Personalschlüssels für das Projekt

  • Kongruenz und Qualität aller Unterlagen

  • Schlüssigkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan

7
2.Querschnittsziele2030
Gleichstellung der Geschlechter
  • Berücksichtigung der Besonderheiten und Bedarfe zwischen den Geschlechtern in der Planung der Bildungskonzeption und Sicherstellung, dass alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt werden

  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. Kinderbetreuung) im Rahmen des Vorhabens

  • Kompetenzen des Bildungspersonals im Rahmen des Vorhabens in Bezug auf Gleichstellung der Geschlechter

  • Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen im Rahmen des Vorhabens oder auf der Ebene des Antragsstellers

8
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  • Berücksichtigung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bei der Konzeption der Bildungsmaßnahme

  • Berücksichtigung benachteiligter Zielgruppen unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen im Rahmen des Vorhabens

  • Teilhabe, barrierefreier Zugang, Auffindbarkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Vorhabens oder auf der Ebene des Antragsstellers

  • weitere Maßnahmen sowie Kompetenzen des Bildungspersonals im Rahmen des Vorhabens in Bezug auf Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Inklusion

12
Nachhaltige Entwicklung
  • Beiträge auf den Ebenen des Antragsstellers, des Projektmanagements und/oder des Vorhabens zum schonenden Umgang mit Ressourcen (z. B. Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen), zu nachhaltigen und klimaschonenden Wirtschaften, Einsparung von CO2-Emissionen, zum Umweltschutz (z. B. Schutz vor Umweltverschmutzung), Maßnahmen zur Wissensvermittlung und/oder Bewusstseinsbildung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz

5
Gute Arbeit
  • familienfreundliche Arbeitswelt, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, betriebliche Mitbestimmung, Entgeltgleichheit, angemessene Vergütung oder Tarifbindung, betriebliche Gesundheitsförderung in Bezug auf am oder im Projekt beteiligtem Personal

  • Berücksichtigung der hier genannten Faktoren in der Organisation des Antragstellers

5
Insgesamt75100

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 8. März 2023 (Nds. MBl. S. 211)