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  • ab 18.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 KreditKNRdErl - Veränderung des Kreditkartenlimits

Bibliographie

Titel
Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen
Redaktionelle Abkürzung
KreditKNRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Soll das Kreditkartenlimit dauerhaft verändert werden, ist dieses dem Karten ausgebenden Kreditinstitut über die Dienststellenleitung oder die siegelführungsberechtigte Bedienstete oder den siegelführungsberechtigten Bediensteten rechtzeitig mitzuteilen.

Für Karten, die die NORD/LB herausgegeben hat, ist die entsprechende Mitteilung der LHK zuzuleiten. Für diese Kreditkarten kann das Limit im Fall eines akuten, situativen Bedarfs taggleich erhöht werden.

Hierzu ist das gewünschte Limit, der Name der Karteninhaberin oder des Karteninhabers, die Kartennummer und die Dauer der Erhöhung mit dem Hinweis, dass das Kreditkartenlimit taggleich angepasst werden soll, der Landeshauptkasse unter der E-Mail-Adresse: lhk-zahlungsverkehr@mf.niedersachsen.de bis spätestens 12.00 Uhr mitzuteilen. Von dieser Möglichkeit ist nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 411)