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  • ab 18.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 KreditKNRdErl - Haftung

Bibliographie

Titel
Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen
Redaktionelle Abkürzung
KreditKNRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

4.1 Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung der Kreditkarte müssen gegenüber der Dienstelle angezeigt werden.

4.2 Die LHK haftet nicht für die mit der Kreditkarte eingegangenen Rechtsgeschäfte.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 411)