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  • ab 18.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 KreditKNRdErl - Ausgleich Kreditkartenkonto

Bibliographie

Titel
Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen
Redaktionelle Abkürzung
KreditKNRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Der Ausgleich des Kreditkartenkontos erfolgt zu Lasten des im Kreditkartenantrag genannten dienststellenbezogenen HVS-106-Girokontos bzw. ggf. 190-Untergirokontos.

Diese Belastung wird im HVS auf das Vorschusskonto der Dienststelle gebucht. Die Dienststelle hat den Vorschuss schnellstmöglich abzuwickeln und die Ausgaben im Haushalt nachzuweisen. Dazu erteilt die Dienststelle eine Auszahlungsanordnung mit dem Zahlungsverfahren "MAN" und bucht den Vorschuss um.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 411)