Abschnitt 5 KreditKNRdErl - Ausgleich Kreditkartenkonto
Bibliographie
- Titel
- Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen
- Redaktionelle Abkürzung
- KreditKNRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Der Ausgleich des Kreditkartenkontos erfolgt zu Lasten des im Kreditkartenantrag genannten dienststellenbezogenen HVS-106-Girokontos bzw. ggf. 190-Untergirokontos.
Diese Belastung wird im HVS auf das Vorschusskonto der Dienststelle gebucht. Die Dienststelle hat den Vorschuss schnellstmöglich abzuwickeln und die Ausgaben im Haushalt nachzuweisen. Dazu erteilt die Dienststelle eine Auszahlungsanordnung mit dem Zahlungsverfahren "MAN" und bucht den Vorschuss um.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 411)