2.1 Rahmenvertrag
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das MF, vertreten durch die LHK hat mit der NORD/LB einen Rahmenvertrag über die Ausgabe von CommercialCards (Kreditkarten) abgeschlossen. Alle Dienststellen der Niedersächsischen Landesverwaltung, für die unter der Kontoinhaberin LHK im Haushaltsvollzugssystem (HVS) ein dienststellenbezogenes Girokonto bei der NORD/LB geführt wird, können nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages eine VisaCard Business One von der NORD/LB erhalten.
2.2 Legitimation
Jeder Kreditkartenantrag wird individuell für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller angefertigt und darf nur einmal verwendet werden. Die Kartenanträge sind beim Team Zahlungsverkehr der LHK (E-Mail: lhk-zahlungsverkehr@mf.niedersachsen.de) anzufordern. Hierbei sind die konkrete Bezeichnung der Dienststelle sowie die Anschrift und das bei der NORD/LB von der LHK geführte dienststellenbezogene HVS-106-Girokonto oder ggf. 190-Untergirokonto zu benennen.
Zudem ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises der künftigen Karteninhaberin oder des künftigen Karteninhabers einzureichen. Diese Kopie ist von der Dienststellenleitung oder der oder dem siegelführungsberechtigten Bediensteten mit Unterschrift und Dienstsiegelabdruck zu versehen. Hiermit beglaubigt sie oder er sowohl gemäß § 33 VwVfG die Kopie des Personalausweises als auch gemäß § 34 VwVfG, dass sie oder er sich Gewissheit über die Person verschafft hat.
2.3 Antragstellung
Der vorbereitete Kartenantrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu unterschreiben und der LHK zu übersenden.
Bei neu produzierten Kreditkarten (für Neukunden und Folgekarten bei Bestandskunden) wird zwingend eine PIN vergeben. Der Kreditkartenantrag ist hier entsprechend vorausgefüllt. Die PIN wird auch zum Bezahlen an elektronischen Kassen - auch online - benötigt.
2.4 Mitwirkung der LHK
Die LHK zeichnet als Kontoinhaberin in dem Feld "Firma" den Kartenantrag und übersendet ihn dann an die NORD/LB. Alle Veränderungen (Ausscheiden, Änderung der Dienststellenanschrift der Karteninhaberin oder des Karteninhabers, Kündigung des Kartenvertrages, Verlust der Kreditkarte, Veränderung des Kreditkartenlimits, etc.) sind zwingend der LHK und durch diese der NORD/LB anzuzeigen. Die LHK erhält von der NORD/LB Abschriften der an die Karteninhaberinnen und Karteninhaber gerichteten monatlichen Abrechnungen.