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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG)

Bibliographie

Titel
Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG)
Amtliche Abkürzung
AktO-ArbG
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31660

AV d. MJ v. 18. 12. 2023 (1454/13.1)

Vom 18. Dezember 2023 (Nds. Rpfl. 2024 S. 29)

- VORIS 31660 -

- veröffentlicht als Sonderdruck -

Bezug: AV d. MJ v. 18. 12. 2017 (Nds. Rpfl. 2018 S. 52)

  1. 1.

    Der Ausschuss für Aktenordnung hat eine Neufassung der Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG) beschlossen.

  2. 2.

    Die Aktenordnung ist ab dem 1. 1. 2024 anzuwenden.

  3. 3.

    Den Gerichten wird die Aktenordnung als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Die pdf-Datei ist auf die Datenverarbeitungssysteme der betroffenen Geschäftsstellen und Serviceeinheiten zu übernehmen.

  4. 4.

    Diese AV tritt am 1. 1. 2024 in Kraft. Die Bezugs-AV triit mit Ablauf des 31. 12. 2023 außer Kraft.

Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG)

Stand 1. Januar 2024

Amtliche Fassung der zuständigen Landesverwaltungen

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeiner Teil
Anwendungsbereich1
Aktenzeichen und Register2
Bildung der Akten3
Aktenarten4
Führung der Akten5
Fristen und Termine6
Verbindung und Abtrennung von Verfahren7
Rechtsmittel8
Rechtskraft der Entscheidung9
Weglegen der Akten10
Allgemeines Register11
Rechts- und Amtshilfe12
Rechtsantragstelle13
Verfahren vor dem Güterichter14
Prozesskostenhilfe15
Abschnitt 2
Besonderer Teil
Niedergelegte Schiedssprüche und schiedsrichterliche Vergleiche16
Mahnsachen17
Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten18
Klagen und Berufungsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten19
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten20
Beschlussverfahren vor den Landesarbeitsgerichten21
Beschwerdeverfahren vor den Landesarbeitsgerichten22
Abschnitt 3
Schlussbestimmung
Inkrafttreten23
Registerzeichen der Arbeitsgerichte und der LandesarbeitsgerichteAnlage 1
ZusatzzeichenAnlage 2