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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 FlüRFördRdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Förderung der Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen
Redaktionelle Abkürzung
FlüRFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Die freiwillige und nicht nur vorübergehende Rückkehr von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in das Herkunftsland oder deren Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland wird von der Internationalen Organisation für Migration (International Organisation for Migration - IOM -) im Auftrag des Bundes und der Länder organisiert und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden, Wohlfahrtsverbänden/Fachberatungsstellen, zentralen Rückkehrberatungsstellen, Ausländerbeauftragten und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) durchgeführt. Grundlage ist das REAG/GARP-Programm. Es ist ein humanitäres Hilfsprogramm. REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany) steht für die Finanzierung von Reisekosten und Reisebeihilfen, GARP (Government Assisted Repatriation Programme) für die Gewährung von Starthilfen.

Das Programm hat ab 1. 1. 2019 folgende Ausgestaltung:

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 11 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 16. November 2023 (Nds. MBl. S. 958)