Abschnitt 4 FRL EELA-RdErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA")
- Redaktionelle Abkürzung
- FRL EELA-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
4.1 Zuwendungen werden nur gewährt für Vorhaben, die der Sicherung des "europäischen ökologischen Netzes Natura 2000", der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete dienen und den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen unterstützen.
Die Projektauswahl erfolgt nach differenzierten Auswahlkriterien, die sich aus der Anlage ergeben.
4.2 Die Pacht nach Nummer 2.2.10 stellt stets nur einen Teil des Vorhabens dar.
4.3 Der Grunderwerb nach Nummer 2.2.11 stellt stets nur einen Teil des Vorhabens dar. Der überwiegende Teil des Flurstücks muss für den Naturschutz wertvoll sein oder durch Entwicklungsmaßnahmen wertvoll werden. Es dürfen grundsätzlich nur ganze Flurstücke erworben werden. Möglich ist auch der Erwerb von Flächen zum Tausch, soweit die spätere lagerichtige Verwendung - gemäß Regelung im Zuwendungsbescheid - sichergestellt ist.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 604)