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  • ab 28.08.2015 (aktuelle Fassung)

Anlage FRL EELA-RdErl - ELER-Förderperiode 2014 - 2020 (PFEIL) "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften (EELA)"

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA")
Redaktionelle Abkürzung
FRL EELA-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

ELER-Code 7.1 und 7.6
- Auswahlkriterien -
Niedersachsen und Bremen

I. Allgemeine AngabenAntragsjahr:
Antragstellerin, Antragsteller:
Registriernummer:
Bezeichnung des Vorhabens:
Posteingangsnummer (PEL):
Vorhaben nach Code 7.1 EELA-Pläne => Rubrik II
oder
Vorhaben nach Code 7.6 EELA-Vorhaben => Rubrik III
II. Naturschutzfachliche Kriterien - EELA "Pläne (Code 7.1)Bewertung *)Punkte
II.1
Die Natura 2000-konforme hoheitliche Sicherung ist erfolgt
2
0
II.2
Bedeutung der Gebiete bei Vorkommen von prioritären Lebensraumtypen und Arten gemäß den Anhängen I und II der FFH-RL
(Grundlage: FFH-RL)
4
3
2
1
0
II.3
Vorkommen von wertbestimmenden Lebensraumtypen und Arten, für die Niedersachsen und Bremen eine besondere Verantwortung haben und für die Verbesserungsmöglichkeiten des Erhaltungszustandes gegeben sind.
(Grundlage: EU-Vorgabe bzw. Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit [BMUB] vom 23. 7. 2014; Auswertung des NLWKN zur atlantischen Region)
4
3
2
1
II.4
Vorkommen von wertbestimmenden Arten und Lebensraumtypen, deren Erhaltungszustand durch das BfN/den NLWKN als schlecht eingestuft wird (Dringlichkeit)
(Grundlage: EU-Vorgabe bzw. Erlass [Liste] BMUB vom 23. 7. 2014; Auswertung des NLWKN zur atlantischen Region)
2
1
0
II.5
Vorkommen von Arten und Lebensraum-/Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf
(für Bremen nicht zutreffend)
(Grundlage: NLWKN-Prioritätenlisten)
4
3
2
1
II.6
Vorkommen von überwiegend nutzungsgeprägten Lebensraumtypen oder bestehende komplexe Problemlagen (Ziel- bzw. Nutzungskonflikte)
(Grundlage: EU-Vorgabe)
4
3
2
1
II.7
Der geplante Natura 2000-Managementplan erfüllt die naturschutzfachlichen Mindestanforderungen des Leitfadens des NLWKN zur Erstellung eines Natura 2000-Managementplans (für Bremen nicht zutreffend)
(Grundlage: Leitfaden NLWKN, Stand: 01/2015)
4
3
2
1
0
Erreichte Punktzahl "Naturschutzfachliche Kriterien II"
Maximal erreichbare Punktzahl24
III. Naturschutzfachliche Kriterien - EELA "Vorhaben" (Code 7.6)Bewertung *)Punkte
III.1
Lage des Vorhabens in der Förderkulisse
Das Vorhaben liegt:
-im europäischen ökologischen Netz Natura 20003
-in einem Naturschutzgebiet/Großschutzgebiet2
-in einem sonstigen Gebiet mit hohem Naturwert1
-in keinem Schutzgebiet0
III.2
Förderung von Arten und Biotop-/Lebensraumtypen der Anhänge zur FFH-RL und Vogelschutz-RL gemäß Prioritätenliste der Niedersächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz (www.nlwkn.niedersachsen.de) bzw. in Bremen Förderung der Zielarten des Zielartenkonzeptes Bremen (veröffentlicht im Bericht zur Lage der Natur in Bremen)
(Grundlage: EU-Vorgabe)
-höchstprioritäre Arten und Biotop-/Lebensraumtypen4
-ausgestorbene und verschollene Arten und Biotop-/Lebensraumtypen (nur bei positivem Votum NLWKN) 3
-prioritäre Arten und Biotop-/Lebensraumtypen2
-zu beobachtende Arten und Biotop-/Lebensraumtypen1
alternativ:
Vorkommen von Arten und Lebensraum-/Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf
(NDS/HB), die
-vom Aussterben bedroht sind4
-stark gefährdet sind3
-gefährdet/potenziell gefährdet sind2
-sonstige Arten/Biotope von landesweiter Bedeutung sind1
III.3
Das Vorhaben ist aus einem Natura 2000-Managementplan abgeleitet
2
0
III.4
Lage des Vorhabens innerhalb der Kulisse "Hotspots" des Bundesprogramms
"Biologische Vielfalt" (www.bmub.bund.de bzw. www.biologischevielfalt.de)
2
0
III.5
Vorhaben dient der Biotopvernetzung nach § 21 BNatSchG
2
0
III.6
Vorhaben dient zur Zielerfüllung der Niedersächsischen Naturschutzstrategie/Aktionsprogramme (u. a. Niedersächsische Moorlandschaften, Niedersächsische Gewässerlandschaften) bzw. dem Ziel- und Maßnahmenkonzept des Landschaftsprogramms Bremen
4
3
2
1
III.7
Kostenanteil Flächenerwerb innerhalb des Projektgebietes:
0 % bis 10 %3
10 % bis 50 %2
50 % bis 75 %1
> 75 %0
Erreichte Punktzahl "Naturschutzfachliche Kriterien III"
Maximal erreichbare Punktzahl24
IV. Zusätzliche Kriterien (zur weiteren Differenzierung)Bewertung *)Punkte
IV.1Vorhaben hat Synergieeffekte mit Maßnahmen anderer EU-Förderprogramme
(u. a. ELER, EFRE, LIFE)
4
2
0
IV.2Vorhaben ist ein in sich geschlossenes Projekt, das nach Abschluss nur mit geringen oder keinen weiteren Folgekosten für das jeweilige Bundesland verbunden ist 2
0
IV.3Günstige Kosten-/Nutzen-Relation3
2
1
0
IV.4Vervollständigung oder Weiterführung von in der Vergangenheit
(Förderperiode 2007-2013 PROFIL) begonnenen Vorhaben
2
0
IV.5 Regionalisierung
Zusatzpunkt "Ems" (für Bremen nicht zutreffend)
1
Erreichte Punktzahl "Zusätzliche Kriterien"
Maximal erreichbare Punktzahl nebst Zusatzpunkt12
Punktzahl aus Rubrik II: Naturschutzfachliche Kriterien - EELA "Pläne"
Punktzahl aus Rubrik III: Naturschutzfachliche Kriterien - EELA "Vorhaben"
Punktzahl aus Rubrik IV: Zusätzliche Kriterien
Gesamtpunktzahl des Vorhabens

Erläuterung zu II.1 bis II.7, III.3 bis III.6 und IV.1 bis IV.4:

  • 0 Punkte = trifft nicht zu

  • 1 Punkt = trifft weniger zu

  • 2 Punkte = trifft zu

  • 3 Punkte = trifft im hohen Maß zu

  • 4 Punkte = trifft im besonders hohen Maß zu.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 604)