Abschnitt 5 RL DAT - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnenden Investitionen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen bei Abbau der Tierhaltung (RL DAT)
- Amtliche Abkürzung
- RL DAT
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78600
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie muss 5 000 EUR übersteigen (Bagatellgrenze). Der Förderhöchstbetrag liegt bei 300 000 EUR.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des Erl. vom 14. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 487)