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  • ab 25.10.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL DAT - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnenden Investitionen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen bei Abbau der Tierhaltung (RL DAT)
Amtliche Abkürzung
RL DAT
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie muss 5 000 EUR übersteigen (Bagatellgrenze). Der Förderhöchstbetrag liegt bei 300 000 EUR.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des Erl. vom 14. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 487)