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  • ab 08.11.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 HWBKoRdErl 2023/2024 - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kosten zur Bekämpfung des Hochwassers 2023/2024 in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
HWBKoRdErl 2023/2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100

Antragsberechtigt sind die unteren Katastrophenschutzbehörden, die ein außergewöhnliches Ereignis gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKatSG im Zeitraum vom 26.12.2023 bis einschließlich 15.01.2024 aufgrund des Hochwassers 2023/2024 festgestellt haben.

Außer Kraft am 1. Juli 2025 durch Nummer 7 des RdErl. vom 8. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 536)