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  • ab 08.11.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 HWBKoRdErl 2023/2024 - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kosten zur Bekämpfung des Hochwassers 2023/2024 in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
HWBKoRdErl 2023/2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100

1.1 Das Land gewährt nach § 31 Abs. 3 Satz 3 NKatSG, nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zu den Kosten, die den unteren Katastrophenschutzbehörden bei der Bekämpfung eines außergewöhnlichen Ereignisses ungewöhnlichen Ausmaßes entstanden sind.

Ziel der Zuwendung ist es, den erheblichen Ausgabenanfall, der bei den unteren Katastrophenschutzbehörden durch die Bekämpfung des Hochwassers 2023/2024 entstanden ist, abzumildern, um eine Beeinträchtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden zu verhindern und somit der Aufrechterhaltung der für die Gesellschaft wichtigen Katastrophenschutzstrukturen zu dienen, an deren Erhalt das Land ein besonderes Interesse hat.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Juli 2025 durch Nummer 7 des RdErl. vom 8. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 536)