Abschnitt 2 HWBKoRdErl 2023/2024 - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kosten zur Bekämpfung des Hochwassers 2023/2024 in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- HWBKoRdErl 2023/2024,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
Antragsberechtigt sind die unteren Katastrophenschutzbehörden, die ein außergewöhnliches Ereignis gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKatSG im Zeitraum vom 26.12.2023 bis einschließlich 15.01.2024 aufgrund des Hochwassers 2023/2024 festgestellt haben.
Außer Kraft am 1. Juli 2025 durch Nummer 7 des RdErl. vom 8. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 536)