Abschnitt 5 HWBKoRdErl 2023/2024 - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kosten zur Bekämpfung des Hochwassers 2023/2024 in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- HWBKoRdErl 2023/2024,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
5.1 Der Zuwendungsempfänger darf über Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt wurden, vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung ausschließlich zweckbestimmt, d. h. im Zusammenhang mit den Aufgaben nach dem Katastrophenschutzgesetz, verfügen.
5.2 Die Kumulierung der Zuwendung mit Mitteln aus Förder- oder Hilfsprogrammen ist zulässig. Eine mehrfache Geltendmachung desselben Schadens in verschiedenen Programmen und eine Überkompensation sind unzulässig.
Außer Kraft am 1. Juli 2025 durch Nummer 7 des RdErl. vom 8. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 536)