§ 4 ImSchLüWBerneStV - Kosten
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
- Redaktionelle Abkürzung
- ImSchLüWBerneStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
1Schließt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Verfahrenshandlungen bremischer Behörden ein, so bezieht das GAA Oldenburg den dadurch entstandenen Aufwand in die Höhe der festzusetzenden Gebühr ein, wenn nach den niedersächsischen Kostenvorschriften der Kostenaufwand anderer Behörden bei der Höhe der festzusetzenden Kosten zu berücksichtigen ist. 2Das GAA Oldenburg führt im Innenverhältnis die auf diesen Aufwand entfallenden Kostenbeträge an die bremischen Behörden ab, soweit diese Kostenabführung nach den niedersächsischen Kostenvorschriften vorgesehen ist.