§ 7 NGVFG - Wirkung der Programme
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG)
- Amtliche Abkürzung
- NGVFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100
Die Finanzmittel nach § 1 Abs. 2 dürfen nur für Vorhaben verwendet werden, die in die Programme nach § 5 aufgenommen sind.