Anlage M AnschlBahnVO - Im Betriebe der Anschlussbahn anzuwendende Signale
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
- Redaktionelle Abkürzung
- AnschlBahnVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 94000000100000
(zu §§ 31 Abs. 3 u. 32 Abs. 3)
(1) Das Lokomotivpersonal hat im Bedarfsfall folgende Signale (§ 32 Abs. 3) zu geben:
Achtung | Ein mäßig langer Ton ________ |
---|---|
Bremsen mäßig anziehen | Ein kurzer Ton U |
Bremsen stark anziehen | Drei kurze Töne schnell hintereinander UUU |
Bremsen lösen | Zwei mäßig lange Töne hintereinander ________ ________ |
Notsignal | Mehrmals drei kurze Töne schnell hintereinander UUU UUU UUU |
(2) Die Rangiersignale zur Ausführung von Rangierbewegungen nach § 31 Abs. 3 sind gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn und mit einem Arm - bei Signal "Aufdrücken" mit beiden Armen - zu geben, bei Dunkelheit unter Verwendung der Handlaterne. Dementsprechend müssen die Rangiersignale auch hörbar und sichtbar aufgenommen werden. Signal "Halt" gilt jedoch bereits, wenn es nur hörbar oder nur sichtbar wahrgenommen wird.
(3) Als Rangiersignale werden gegeben:
A. Wegfahren | ||
---|---|---|
a) | Mit der Mundpfeife oder dem Horn: | |
ein langer Ton | ||
______________ | ||
b) | Mit dem Arm: | |
bei Tag | bei Dunkelheit | |
Senkrechte Bewegung des Armes von oben nach unten. | Senkrechte Bewegung der Handlaterne von oben nach unten. |
Dies Signal bedeutet: Die Lokomotive oder das Triebfahrzeug soll in der Richtung vom Signalgeber wegfahren.
B. Herkommen | ||
---|---|---|
a) | Mit der Mundpfeife oder dem Horn: | |
zwei mäßig lange Töne | ||
_________ ________ | ||
b) | Mit dem Arm: | |
bei Tag | bei Dunkelheit | |
Langsame waagerechte Bewegung des Armes hin und her. | Langsame waagerechte Bewegung der Handlaterne hin und her. |
Dies Signal bedeutet: Die Lokomotive oder das Triebfahrzeug soll in der Richtung auf den Signalgeber zufahren.
Zu beiden Signalen:
Bilden die Standorte des Signalgebers und des Signalempfängers eine zur Rangierfahrtrichtung senkrechte oder nahezu senkrechte Linie, so ist der Auftrag mündlich zu geben.
C. Aufdrücken | ||
---|---|---|
a) | Mit der Mundpfeife oder dem Horn: | |
zwei kurze Töne schnell hintereinander | ||
U U | ||
b) | Mit den Armen: | |
bei Tag | bei Dunkelheit | |
Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern. | Wie am Tag, in der einen Hand eine weiß leuchtende Laterne. |
Dies Signal bedeutet: Die Lokomotive soll Fahrzeuge aufdrücken (zum Loshängen, Ankuppeln usw.).
D. Abstoßen | ||
---|---|---|
a) | Mit der Mundpfeife oder dem Horn: | |
zwei lange Töne und ein kurzer Ton | ||
_________ ________ U | ||
b) | Mit dem Arm: | |
bei Tag | bei Dunkelheit | |
Zweimal eine waagerechte Bewegung des Armes vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. | Zweimal eine waagerechte Bewegung der Handlaterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten. |
E. Halt | ||
---|---|---|
a) | Mit der Mundpfeife oder dem Horn: | |
drei kurze Töne schnell hintereinander | ||
U U U | ||
b) | Mit dem Arm: | |
bei Tag | bei Dunkelheit | |
Kreisförmige Bewegung des Armes. | Kreisförmige Bewegung der Handlaterne. | |
F. Mäßigung der Geschwindigkeit |
---|
Wird während des Schiebens von Fahrzeugen der Arm oder die Laterne hoch gehalten und gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn ein langer Ton gegeben, so bedeutet dies Mäßigung der Geschwindigkeit. |