§ 1 NStiftG - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Stiftungsgesetz (NStiftG)
- Amtliche Abkürzung
- NStiftG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 40210
Dieses Gesetz gilt für die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die nach ihrer Satzung ihren Sitz in Niedersachsen haben, und für Stiftungen, für die ein Antrag auf Anerkennung nach § 80 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gestellt wurde und die nach ihrer Satzung ihren Sitz in Niedersachsen haben sollen.