§ 7 NLMChemG - Zuständige Behörde
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" (NLMChemG)
- Amtliche Abkürzung
- NLMChemG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
Zuständige Behörde für die Ausführung dieses Gesetzes ist das für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Ministerium.