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  • ab 04.06.1982 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 KOF82DfRE - Pauschbeträge

Bibliographie

Titel
Durchführung der Kriegsopferfürsorge
Redaktionelle Abkürzung
KOF82DfRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21145000000025

für Lernmittel, Arbeitsausrüstung und Arbeitsmaterial
(§ 20 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 KFürsV)

HochschulenBetrag/je Semester
(DM)
Geisteswissenschaften einschließlich Rechts- und Staatswissenschaften180
Naturwissenschaften ohne Chemie270
Chemie und Pharmazie315
Medizin und Tiermedizin270
Zahnmedizin 270
vorklinischer Studienabschnitt270
klinischer Studienabschnitt360
Andere Studiengänge an Technischen Hochschulen/Universitäten270
Pädagogische Hochschulen180
Fachhochschulen210
Kunsthochschulen225
Musikhochschulen180
Sporthochschulen180
Allgemeinbildende SchulenBetrag/je Monat
(DM)
Grund- und Hauptschulen
1. bis 4. Schuljahr4,50
5. bis 10. Schuljahr8,50
Realschulen9,50
Gymnasien
5. bis 10. Schuljahr9,50
11. bis 13. Schuljahr12,50
Berufsschulen6,50
Berufsaufbauschulen13,50
Berufsfachschulen11.-
Fachoberschulen13,50
Fachschulen16.-
Berufliche Gymnasien14.-

Die Beträge berücksichtigen nicht die Lernmittelfreiheit. Sie sind um die Leistungen der Lernmittelfreiheit zu kürzen.