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§ 3 ImSchLüWBerneStV - Anzuwendendes Landesrecht

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
Redaktionelle Abkürzung
ImSchLüWBerneStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

1Für die Erfüllung der im Rahmen dieses Staatsvertrags übertragenen Aufgaben und Befugnisse ist neben Bundesrecht ausschließlich niedersächsisches Landesrecht anzuwenden. 2Dies gilt auch für die Frage, ob es vor einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eines Vorverfahrens bedarf.