Abschnitt 2 NachfModErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von "Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren"
- Redaktionelle Abkürzung
- NachfModErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
2.1 Gegenstand der Förderung ist der Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren bei den Zuwendungsempfängern.
2.2 Die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren haben schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
aktive Ansprache, Sensibilisierung und Akquisition von an Übernahmen interessierten Personen durch z. B. Informations- und Veranstaltungsformate und entsprechende Kommunikationskonzepte zum Thema Unternehmensnachfolge,
Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer zu Chancen und Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge mit Informationen zu Übernahmeplanungen, Unterstützungsangeboten, Handlungsalternativen u. a. m.,
Wissensvermittlung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer; z. B. durch Bereitstellung entsprechender digitaler Angebote und Durchführung von Veranstaltungen zu allgemeinen nachfolgerelevanten Schwerpunktthemen u. a. m.,
Vermittlung von Kontakten zwischen Personen, die zu einer Übergabe bereit sind, mit Personen, die an der Übernahme eines Unternehmens interessiert sind, sowie eine Erst- und Aufschlussberatung zu Übernahmeprozessen, insbesondere von KMU.
2.3 Es ist der Schwerpunkt auf die Ansprache potentiell an einer Übernahme Interessierter zu legen und folgende Zielgruppen als Adressatinnen und Adressaten für eine Übernahme oder für Informationsangebote besonders ins Auge zu fassen:
Berufserfahrene mit Interesse an Selbstständigkeit,
an einer unternehmerischen Selbstständigkeit interessierte Führungskräfte aus KMU und Großunternehmen,
Soloselbstständige,
Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, z. B. Fachwirtinnen oder Fachwirte, Meisterinnen oder Meister u. a. m.,
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen.
Dabei sind Personen mit Migrationshintergrund und Frauen zu berücksichtigen. Die Projekte sollen einen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Unternehmensnachfolge leisten.
2.4 Der durch die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren zu begleitende Übernahmeprozess soll sich an den besonderen Bedürfnissen des betroffenen Personenkreises der Übernehmerinnen und Übernehmer sowie der abgebenden Unternehmerinnen und Unternehmer orientieren.
2.5 Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erfolgt; dies gilt nicht, soweit die Voraussetzungen des Artikels 63 Abs. 9 der Verordnung (EU) 2021/1060 zur Unterstützung eines Vorhabens aus einem oder mehreren Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) oder aus einem oder mehreren Programmen und aus anderen Unionsinstrumenten gegeben sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erlasses vom 15. März 2022 (Nds. MBl. S. 458)