Anlage NachfModErl - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von "Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren"
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von "Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren"
- Redaktionelle Abkürzung
- NachfModErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
Qualitätskriterium | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien 1) | 40 | 70 |
A) | Ausgangslage und Ziele | ||
Bei Antragstellung vorzulegendes Gesamtkonzept, welches insbesondere beinhalten muss: | |||
| - | 10 | |
| - | 10 | |
B) | Qualität des Umsetzungskonzeptes | ||
Differenzierte und chronologische Darstellung des Projekts (Ablaufplan, Meilensteine) | - | 10 | |
Qualität des Projektmanagements/Qualifikation der Moderatorin/des Moderators | - | 10 | |
Darstellung der Methodik zur Zielerreichung Erst- und Aufschlussberatung von Übernahmeprozessen von KMU | - | 10 | |
Konzept über die angestrebte Verstetigung des Projekts mit dem Ziel einer nachhaltigen regionalen Verankerung über die Projektlaufzeit hinaus | - | 20 | |
2. | Querschnittsziele | 20 | 30 |
Gleichstellung: Der Projektträger trägt erkennbar zur Umsetzung bei durch z. B.
| - | 7,5 | |
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung: Der Projektträger trägt erkennbar zur Umsetzung bei durch z. B.
| - | 7,5 | |
Nachhaltige Entwicklung: Der Projektträger trägt erkennbar zur Umsetzung bei durch z. B. ressourcenschonenden Umgang, u. a. mit der Büroausstattung und bei Verbrauchsmitteln, Nutzung sauberer oder klimaneutraler Mobilität bei Dienstfahrten etc. | - | 7,5 | |
Gute Arbeit: Der Projektträger trägt erkennbar zur Umsetzung bei durch z. B.
| - | 7,5 | |
Insgesamt | 60 | 100 |
Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.
Das Projekt muss bei den richtlinienspezifischen fachlichen Qualitätskriterien, die den Beitrag zur Erreichung des spezifischen Ziels bewerten, mindestens 40 der 70 maximal möglichen Punkte in diesem Bewertungsblock erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.
Bei den Querschnittszielen sind wenigstens 20 der maximal 30 möglichen Punkte zu erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.
Kein regional bedeutsames Programm mit darauf entfallender Bewertung.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erlasses vom 15. März 2022 (Nds. MBl. S. 458)