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  • ab 15.03.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage NachfModErl - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von "Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren"

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von "Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren"
Redaktionelle Abkürzung
NachfModErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100
QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien 1)4070
A)Ausgangslage und Ziele
Bei Antragstellung vorzulegendes Gesamtkonzept, welches insbesondere beinhalten muss:
  • Beschreibung der Ausgangslage, der verfolgten Ziele (z. B. Alters- und Geschlechterstruktur der KMU-Inhaberinnen und KMU-Inhaber im Kammerbezirk, Branchenschwerpunkte der Nachfolgeproblematik, regionale demografische Besonderheiten, Recherche zu Personen und Personengruppen als potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer u. a. m.)

-10
  • Beschreibung der Inhalte und Methoden zur Umsetzung und Durchführung des Projekts einschließlich einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit (Darlegung der Schwerpunkte bei der Akquise, der Erst- und Aufschlussberatung sowie der Wissensvermittlung von übernahmeinteressierten Personen, auch unter Berücksichtigung von Inhalten wie Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit und guter Arbeit; als Zielgruppe Personen, die bestehende Unternehmen innovativ weiterentwickeln wollen bzw. für eine innovative Weiterentwicklung von Unternehmen zu gewinnen; Vermittlung von Kontakten zwischen Übergabe bereiten Personen mit Übernahme interessierten Personen)

-10
B)Qualität des Umsetzungskonzeptes
Differenzierte und chronologische Darstellung des Projekts (Ablaufplan, Meilensteine)-10
Qualität des Projektmanagements/Qualifikation der Moderatorin/des Moderators-10
Darstellung der Methodik zur Zielerreichung Erst- und Aufschlussberatung von Übernahmeprozessen von KMU-10
Konzept über die angestrebte Verstetigung des Projekts mit dem Ziel einer nachhaltigen regionalen Verankerung über die Projektlaufzeit hinaus-20
2.Querschnittsziele2030
Gleichstellung:
Der Projektträger trägt erkennbar zur Umsetzung bei durch z. B.
  • Berücksichtigung von Mitarbeiterinnen im Unternehmen, weiblichen Familienangehörige, Frauen allgemein, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen durch eine zielgruppenspezifische Ansprache (Infoveranstaltungen, Unternehmensbesuche etc.)

  • Qualifikationshinweise der Genderkompetenz bei der Einstellung und/oder im Verlauf der weiteren Tätigkeit

-7,5
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
Der Projektträger trägt erkennbar zur Umsetzung bei durch z. B.
  • Berücksichtigung prioritärer Zielgruppen, wie z. B. Menschen mit Migrationshintergrund

  • Qualifikationsnachweise der interkulturellen Kompetenz der Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren bei der Einstellung und/oder im Verlauf der weiteren Tätigkeit

  • barrierefreie Umsetzung des Projekts (für alle Menschen mit jedweder Behinderung, z. B. Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrer, Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten, in der allgemein üblichen Weise ohne Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar).

Der Aspekt "Barrierefreiheit" muss explizit genannt und mitbewertet werden.
-7,5
Nachhaltige Entwicklung:
Der Projektträger trägt erkennbar zur Umsetzung bei durch z. B. ressourcenschonenden Umgang, u. a. mit der Büroausstattung und bei Verbrauchsmitteln, Nutzung sauberer oder klimaneutraler Mobilität bei Dienstfahrten etc.
-7,5
Gute Arbeit:
Der Projektträger trägt erkennbar zur Umsetzung bei durch z. B.
  • Neubesetzung von Arbeitsplätzen ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit denen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird

  • Anwendung eines Tarifvertrags i. S. des TVG

  • Zertifizierung als Teil eines Verbunds für Familie und Beruf oder Angebot von familienbedingter Teilzeitarbeit, Gleitzeit mit oder ohne Kernarbeitszeit, von Jahresarbeitszeitkonten oder Telearbeitsplätzen oder Existenz eines Betriebskindergartens, Belegplätzen in Kindergärten oder wesentliche finanzielle Unterstützungsleistungen bei der Kinderbetreuung

-7,5
Insgesamt60100

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.

Das Projekt muss bei den richtlinienspezifischen fachlichen Qualitätskriterien, die den Beitrag zur Erreichung des spezifischen Ziels bewerten, mindestens 40 der 70 maximal möglichen Punkte in diesem Bewertungsblock erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.

Bei den Querschnittszielen sind wenigstens 20 der maximal 30 möglichen Punkte zu erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.

Kein regional bedeutsames Programm mit darauf entfallender Bewertung.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erlasses vom 15. März 2022 (Nds. MBl. S. 458)