Abschnitt 7 BRLPol - Besonderes außerdienstliches Engagement
Bibliographie
- Titel
- Beurteilungsrichtlinien für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen (BRLPol)
- Amtliche Abkürzung
- BRLPol
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
In den Beurteilungsvordruck können, auch auf Wunsch der oder des zu Beurteilenden, außerdienstliche Tätigkeiten aufgenommen werden, die ein persönliches, gesellschaftliches oder soziales Engagement erkennen lassen und geeignet sind, das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit zu fördern oder dass durch außerdienstliche Tätigkeiten Kenntnisse erworben werden, die für eine dienstliche Verwendung und berufliche Weiterentwicklung von Bedeutung sein können (Anlage 1 Nr. 8). Hierbei sind auch Erfahrungen und Fähigkeiten aus der familiären oder sozialen Arbeit wie Flexibilität, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Tatkraft und Organisationsfähigkeit einzubeziehen, soweit diese Qualifikationen für die übertragenen Aufgaben von Bedeutung sind (§ 13 Abs. 3 NGG). Diese Tätigkeiten fließen hinsichtlich der erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse nicht in das Gesamturteil ein.