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§ 1 ImSchLüWBerneStV - Übertragung der Befugnisse, zuständige Behörde

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
Redaktionelle Abkürzung
ImSchLüWBerneStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

(1) Die Freie Hansestadt Bremen überträgt dem Land Niedersachsen die immissionsschutzrechtlichen Aufgaben und Befugnisse (insbesondere Genehmigung, Überwachung und nachträgliche Anordnungen) für das Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne, soweit sich diese auf bremisches Gebiet beziehen.

(2) Zuständige Behörde für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben und die Wahrnehmung der Befugnisse ist das GAA Oldenburg.