Abschnitt 8 FlüRFördRdErl - Individualhilfen des Landes Niedersachsen
Bibliographie
- Titel
- Förderung der Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen
- Redaktionelle Abkürzung
- FlüRFördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27100
Da das REAG/GARP-Programm und andere Rückkehrprogramme jeweils in Art und Höhe begrenzt und zudem an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, gewährt das Land Niedersachsen darüber hinaus im Einzelfall individuelle Hilfen, um ausreisewilligen und ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen eine Perspektive für eine soziale und wirtschaftliche Reintegration bei einer Rückkehr in ihr Heimatland oder ihrer Weiterwanderung bieten zu können (Individualhilfen). Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Individualhilfen besteht nicht.
Ansprechpartnerinnen und -partner sind die Beratungsstellen der LAB NI nach Nummer 7, das Raphaelswerk, Beratungsstelle Hannover (Tel.: 0511 7005206-0, E-Mail: hannover@raphaelswerk.net), und die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Hildesheim-Alfeld (Leine) e. V. (Tel.: 05121 1790004 oder 05121 1790005, www.awo-newlife.de).
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 11 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 16. November 2023 (Nds. MBl. S. 958)