Abschnitt 3 HWBKoRdErl 2023/2024 - Bewilligungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kosten zur Bekämpfung des Hochwassers 2023/2024 in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- HWBKoRdErl 2023/2024,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
3.1 Voraussetzung ist, dass die untere Katastrophenschutzbehörde ein außergewöhnliches Ereignis gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKatSG im Zeitraum vom 26.12.2023 bis einschließlich 15.01.2024 aufgrund des Hochwassers 2023/2024 festgestellt hat.
3.2 Der Zuwendungsempfänger hat sämtliche Belege zu prüfen und die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Ausgaben zu bestätigen.
3.3 Sämtliche Ausgaben sind zunächst durch den Zuwendungsempfänger gegenüber den Rechnungsstellenden zu begleichen.
Außer Kraft am 1. Juli 2025 durch Nummer 7 des RdErl. vom 8. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 536)