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Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

Bibliographie

Titel
Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
Redaktionelle Abkürzung
MofaKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Gem. RdErl. d. MK und d. MW v. 5.1.2018 - 23.6 - 82112/N6

Vom 5. Januar 2018 (SVBl. S. 59)

Geändert durch Runderlass vom 1. Januar 2023 (SVBl. S. 14)

- VORIS 22410 -

Bezug: Gem. RdErl. d. MK und d. MW v. 10.6.2013

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtliche Grundlagen1
Anerkennungsverfahren2
Antrag auf Anerkennung3
Durchführung der Kurse4
Schlussbestimmung5
Antrag auf Anerkennung der Schule als Träger der Ausbildung zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h / Nachweis über den Fortbestand der Voraussetzungen zur Anerkennung der Schule als Träger der Ausbildung zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/hAnlage 1
AusbildungsbescheinigungAnlage 2