Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
Bibliographie
- Titel
- Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
- Redaktionelle Abkürzung
- MofaKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Gem. RdErl. d. MK und d. MW v. 5.1.2018 - 23.6 - 82112/N6
Vom 5. Januar 2018 (SVBl. S. 59)
Geändert durch Runderlass vom 1. Januar 2023 (SVBl. S. 14)
- VORIS 22410 -
Bezug: Gem. RdErl. d. MK und d. MW v. 10.6.2013
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Rechtliche Grundlagen | 1 |
Anerkennungsverfahren | 2 |
Antrag auf Anerkennung | 3 |
Durchführung der Kurse | 4 |
Schlussbestimmung | 5 |
Antrag auf Anerkennung der Schule als Träger der Ausbildung zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h / Nachweis über den Fortbestand der Voraussetzungen zur Anerkennung der Schule als Träger der Ausbildung zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h | Anlage 1 |
Ausbildungsbescheinigung | Anlage 2 |