Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Benutzer Links
Schließen
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
O
Or
OrgStA,NI - Staatsanwaltschaftsorganisation-Allgemeine Verfügung
Absch. 12 - 24, IV. Abschnitt - Dienstbetrieb
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
Absch. 12 - 24, IV. Abschnitt - Dienstbetrieb
Abschnitt 12 OrgStA, Verantwortlichkeit der Dezernentinnen und Dezernenten
Abschnitt 13 OrgStA, Zeichnung durch die Behördenleitung
Abschnitt 14 OrgStA, Zeichnung durch die Abteilungsleitung
Abschnitt 14a OrgStA, Zeichnung durch die Hauptabteilungsleitung
Abschnitt 15 OrgStA, Zeichnung bei der Generalstaatsanwaltschaft
Abschnitt 16 OrgStA, Art der Zeichnung
Abschnitt 17 OrgStA, Sitzungsdienst
Abschnitt 18 OrgStA, Einarbeitungszeit
Abschnitt 19 OrgStA, Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes in Strafsachen
Abschnitt 20 OrgStA, Ausschluss der Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes
Abschnitt 21 OrgStA, Abweichende Regelungen
Abschnitt 22 OrgStA, Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes in Bußgeldsachen
Abschnitt 23 OrgStA, Verleihung der Zeichnungsbefugnis an Amtsanwältinnen und Amtsanwälte
Abschnitt 24 OrgStA, Sitzungsvertretung