§ 3 NKHVO - Aufnahme in den Krankenhausplan
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Krankenhausverordnung (NKHVO)
- Amtliche Abkürzung
- NKHVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21065
Dem Antrag nach § 6 Abs. 1 NKHG sind folgende Unterlagen beizufügen:
- 1.
eine Darstellung der baulichen Gestaltung einschließlich der Angabe der für die Umsetzung zu erwartenden Investitionskosten,
- 2.
eine Darstellung der medizinischen und pflegerischen Leistungen einschließlich der personellen, räumlichen und medizinisch-technischen Ausstattung,
- 3.
eine Darstellung der allgemeinen Krankenhausleistungen,
- 4.
eine Darstellung des Versorgungsgebietes und
- 5.
bei Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung erforderliche Konzession.