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  • ab 01.10.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 JVEVerpflWAV - Verpflegungsrechnung

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Verpflegungswirtschaft in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
JVEVerpflWAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34407

Unter Berücksichtigung der Bestände am Anfang und am Ende des Haushaltsjahres, der unentgeltlich erhaltenen und abgegebenen Lebensmittel, der Einnahmen und Ausgaben für die Verpflegung ist aufgrund der Hafttage (abzüglich der Selbstverpflegungstage) am Ende eines jeden Haushaltsjahres der auf einen Hafttag entfallende Verpflegungsaufwand (Tagessatz) zu errechnen.

Das Ergebnis ist bis zum 15. Januar des folgenden Jahres elektronisch an das Funktionspostfach MJH-Referat304@mj.niedersachsen.de zu übermitteln.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 11 der Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2020 (Nds. Rpfl. S. 375)