Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 DGL-UmwPRdErl - Grundsätze

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Prüfung einer Umwandlung von Dauergrünland hinsichtlich naturschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften im Rahmen des § 5 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG)
Redaktionelle Abkürzung
DGL-UmwPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Die UNB und die UWB prüfen auf Antrag der Begünstigten oder des Begünstigten einer Dauergrünlandfläche, ob in fachrechtlichen Gesetzen oder Verordnungen enthaltene Rechtsvorschriften der Umwandlung des Dauergrünlandes oder einer Narbenerneuerung entgegenstehen. Wird festgestellt, dass der Umwandlung keine Rechtsvorschriften des Naturschutzrechts oder des Wasserrechts entgegenstehen, ist eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen. Andernfalls ist die Erteilung der Bescheinigung abzulehnen.

Die Ermächtigungsgrundlage für die Bescheinigung (feststellender Verwaltungsakt gemäß § 35 VwVfG) ergibt sich für das Naturschutzrecht aus § 3 Abs. 2 BNatSchG und für das Wasserrecht aus § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 des RdErl. vom 1. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 222)