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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DGL-UmwPRdErl - Gegenstand

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Prüfung einer Umwandlung von Dauergrünland hinsichtlich naturschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften im Rahmen des § 5 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG)
Redaktionelle Abkürzung
DGL-UmwPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Dieser Gem. RdErl. regelt das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit einer Umwandlung von Dauergrünland einschließlich eines Umbruchs zur Narbenerneuerung nach § 5 Abs. 4 GAPKondG hinsichtlich naturschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften durch die unteren Naturschutzbehörden (UNB) oder die unteren Wasserbehörden (UWB).

Die fachrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens ist für die Empfängerinnen und Empfänger von Direktzahlungen der EU für landwirtschaftliche Betriebe Voraussetzung für die Erlangung einer prämienrechtlichen Genehmigung. Sofern keine Direktzahlungen bezogen werden, ist bei einem Umbruchvorhaben dennoch die fachrechtliche Zulässigkeit zu beachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 des RdErl. vom 1. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 222)